Wichtige Phase fürs Grubenwasserkonzept

RAG Aktuell   1. November 2017  – Öffentliche Beteiligung im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren beginnt. Antrag liegt in 30 Kommunen an der Saar zur Einsicht aus. Erörterungstermin folgt voraussichtlich in der ersten Hälfte kommenden Jahres.

Der Wasserhaltungsstandort Reden ist der größte im Saarland.

Im Saarland konkretisieren sich die Pläne zum Umbau von konventioneller Wasserhaltung auf Brunnenwasserhaltung. Das Ziel, die Abschaltung der Pumpen am Saar-Standort Reden, markiert den finalen Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung. Bisher fließen jährlich auf einer Länge von 70 Kilometern über zehn Millionen Kubikmeter Grubenwasser in die Blies, einen Nebenlauf der Saar. Das Grubenwasserkonzept Saar sieht nun in der ersten Phase vor, die Wasserprovinzen Reden und Duhamel miteinander zu verbinden, indem das Wasser kontrolliert auf minus 320 Meter NN ansteigt und dank untertägiger Wasserwegigkeiten künftig am Standort Duhamel in die Saar fließt. Dies bedeutet eine erhebliche Einsparung von Energie und eine ökologische Entlastung der Blies. Verantwortlich für die gesamte Antragserarbeitung und -abwicklung zeichnet die Abteilung Grubenwasserhaltung Planung Genehmigungsverfahren (GPG) des Servicebereichs Technik- und Logistikdienste. Wie bei allen großen Projekten unterstützt die Abteilung Grubenwasserhaltung Planung Konzept (GPK) das Vorhaben in Fragen der untertägigen Grubenwassersituation. Sie analysiert Strömungsrichtungen und -geschwindigkeiten. 

»Sämtliche Gutachten belegen die Durchführbarkeit des Konzepts.« Thomas Brambrink, Abteilungsleiter

Übertrittniveaus und den Verlauf der im aktiven Steinkohlenabbau aufgefahrenen Strecken. So legte das Team von Abteilungsleiter Klaus Breitenstein im Jahr 2014 ein wissenschaftlich fundiertes Konzept vor, auf dessen Grundlage die Abteilung GPG in die Antragserarbeitung ging. Geologe und GP-Bereichsleiter Markus Roth: „In der Regel benötigt man zwei Jahre Zeit für die Antragserarbeitung und drei für das eigentliche Genehmigungsverfahren. Im Vorfeld war für uns besonders der sogenannte Scoping-Termin 2015 wichtig, weil hier unter Beteiligung aller Behörden festgelegt wurde, welche Gutachten und Inhalte der Antrag enthalten muss. Der Untersuchungsumfang stand also genau fest, und wir konnten mit der inhaltlichen Arbeit beginnen.“

Gutachter bewerten nur Fakten

Die verschiedenen Gutachten stammen von Spezialisten aller relevanten Ressorts: Prof. Dr. Michael Alber analysierte Erderschütterungen, die DMT bewertete alle Fragestellungen zur Grubenwassersituation unter Tage. Das Erdbaulaboratorium Saar bearbeitete die Themen Wasser, Umwelt und Geologie, das Büro Heitfeld-Schetelig das Fachgebiet Hebungen. Zusammenfassend bewertete das Ingenieur- und Planungsbüro Lange die Umweltauswirkungen. „Sämtliche Gutachten belegen, dass das Grubenwasserkonzept durchführbar ist. Die Gutachter stellten die tatsächliche Situation fest und bewerteten ausschließlich Tatsachen“, unterstreicht GPG-Abteilungsleiter Thomas Brambrink. Die Organisation des Projekts „Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung“, wie es offiziell heißt, übernahm Marco Petek. Zu seinen Aufgaben zählte die gesamte Koordinierung der Gutachtenerstellung und

Antragserarbeitung in enger Abstimmung mit der Abteilungs- und Bereichsleitung. Am 30. August dieses Jahres gingen die Aktenordner in hundertfacher Ausführung an das Oberbergamt Saar. „Bis zuletzt kamen Änderungen hinzu, Versionen wurden ausgetauscht, alles musste final gelesen und geprüft werden“, sagt Petek. Mitte Oktober begann die in jedem UVP-Verfahren vorgeschriebene öffentliche Beteiligung: In insgesamt 30 Kommunen liegt der Antrag in Rathäusern und Gemeindeämtern zur Einsicht aus. In dieser Zeit und danach erhalten alle Bürger die Gelegenheit, Einwendungen einzureichen, die die RAG einzeln beantworten wird. Das gilt auch für die Einwendungen der rund 100 Träger öffentlicher Belange, darunter Umweltschutzverbände sowie zahlreiche Behörden und die zuständigen Ministerien. „Wir werden zu allen Fragestellungen und Befürchtungen konkret Stellung beziehen“, betont Roth.

Dialog mit der Öffentlichkeit

Voraussichtlich in der ersten Hälft des kommenden Jahres diskutieren die Träger öffentlicher Belange und Bürger mit der RAG und dem Oberbergamt Saar bei einem Erörterungstermin alle Themen rund um den geplanten Grubenwasseranstieg. „Der Erörterungstermin ist sozusagen der finale Meilenstein unserer Arbeit im Genehmigungsverfahren“, ergänzt Brambrink. Eine letzte Stellungnahme im Nachgang zu diesem Termin verlangt das Oberbergamt, bevor es abschließend die Entscheidung für oder gegen eine Zulassung zum kontrollierten Grubenwasseranstieg bekanntgibt. Parallel zu diesem Verfahren arbeiten die Bergleute vor Ort bereits intensiv an den Vorbereitungen zum Umbau am Standort Duhamel – beispielsweise an der Hebeeinrichtung für die hochmodernen Tauchpumpen, die das Grubenwasser heben und in die Saar einleiten. Ungefähr drei Jahre nach dem geplanten Abschalten der Pumpen rechnen die Experten mit dem Erreichen des berechneten Wasserniveaus.

Quelle: Steinkohle, Ausgabe 11, 2017