Ellbach in Saarwellingen wird weiter renaturiert

Pressemeldung  11. September 2019, Ensdorf  – Umweltminister Jost übergibt Zuwendungsbescheid

(v.l.) Umweltminister Reinhold Jost überreicht den Zuwendungsbescheid über rund 90.000 Euro an Bürgermeister Manfred Schwinn. Martin Strauß, Geschäftsführer der Landschaftsagentur Plus, freut sich auf die Durchführung des Projektes.

Die Gemeinde Saarwellingen wird den Ellbach über weitere 4,8 Kilometer renaturieren lassen. Die Planungskosten für die Renaturierung übernehmen das Land und die Gemeinde Saarwellingen. Heute überreichte Reinhold Jost, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes, den Zuwendungsbescheid an Bürgermeister Manfred Schwinn. 

Schwinn erläuterte, dass die Gemeinde Saarwellingen im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zur Renaturierung des Ellbachs als berichtspflichtiges Gewässer im Sinne der WRRL verpflichtet ist. „Spätestens bis 2027 müssen wir damit fertig sein“, so der Bürgermeister. „Dann haben wir den Ellbach von der Quelle bis zur Mündung in sein ursprüngliches Bett zurückgeführt.“ Neben der ökologischen Aufwertung wird der Ellbach und das Ellbachtal für die Menschen in der Kommune wesentlich attraktiver werden, freute sich Schwinn.  

„Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, Bäche und Flüsse wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen und die gute Gewässerstruktur wiederherzustellen. Dabei beraten wir die Kommunen, unterstützen sie aber auch finanziell bei den Planungskosten“, erläuterte Umweltminister Jost bei der Überreichung des Schecks in Höhe von 90.595,98 Euro. 

Mit der Planung der Maßnahme hat die Gemeinde Saarwellingen die Landschaftsagentur Plus (LA Plus) beauftragt. „Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit“, erklärte deren Geschäftsführer Martin Strauß. Das Unternehmen aus Ensdorf, das den Ellbach in Höhe Saarlouis bereits über eine Strecke von 2,7 Kilometer erfolgreich renaturiert hat, wird auch die Umsetzung der 4,8 Kilometer langen Strecke übernehmen. „Wir werden die Baukosten für die Renaturierung übernehmen und dafür ein Ökokonto einrichten“, erläuterte Strauß. Mit der Errichtung eines Ökokontos und der Bevorratung von Ökopunkten stärkt das Unternehmen sein Leistungsspektrum. So können zukünftige Vorhabenträger durch den Erwerb von Ökopunkten ihren Kompensationsverpflichtungen kurzfristig nachkommen.